RS Vwgh 2001/11/12 2001/10/0070

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Veröffentlicht am 12.11.2001
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Index

L55206 Bergwacht Naturwacht Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1;
Bergwacht/NaturwachtG Stmk 1977 §13 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass dann, wenn ein Organwalter Aufgaben im Rahmen des Aufsichtsrechts gemäß § 13 Abs 1 Steiermärkisches Berg- und Naturwachtgesetz 1977 wahrnimmt, das durch diese Tätigkeit bedingte Verhältnis zum Landesleiter und zum Landesvorstand der Berg- und Naturwacht für sich genommen nicht geeignet ist, die Unbefangenheit des Organwalters in Zweifel zu ziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001100070.X01

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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