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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Mit dem Hinweis der Berufungsbehörde auf die Begründung des bekämpften Bescheides wird der Begründungspflicht entsprochen, wenn die Berufungsbehörde darüber hinaus auf die im Rechtsmittel vorgebrachten Behauptungen und Rechtsausführungen hinreichend eingeht.
Schlagworte
Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten InstanzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999100137.X02Im RIS seit
05.03.2002