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L82203 Aufzug NiederösterreichNorm
AufzugsO NÖ 1995 §2 Abs4;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass § 2 Abs. 4 NÖ AufzugsO 1995 dann, wenn die Eingangsvoraussetzungen dieser Gesetzesstelle zutreffen, eine taugliche Rechtsgrundlage für den Auftrag ist, Fahrkorbtüren einzubauen, allerdings dieser Bestimmung, die, ähnlich wie § 68 Abs. 3 AVG, einen hoheitlichen Eingriff in bereits erteilte Bewilligungen gestattet, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit immanent ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001050633.X02Im RIS seit
06.02.2002