RS Vwgh 2001/11/13 2001/05/0633

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Veröffentlicht am 13.11.2001
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Index

L82203 Aufzug Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AufzugsO NÖ 1995 §2 Abs4;
AVG §68 Abs3;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass § 2 Abs. 4 NÖ AufzugsO 1995 dann, wenn die Eingangsvoraussetzungen dieser Gesetzesstelle zutreffen, eine taugliche Rechtsgrundlage für den Auftrag ist, Fahrkorbtüren einzubauen, allerdings dieser Bestimmung, die, ähnlich wie § 68 Abs. 3 AVG, einen hoheitlichen Eingriff in bereits erteilte Bewilligungen gestattet, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit immanent ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001050633.X02

Im RIS seit

06.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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