Index
41/02 MelderechtNorm
MeldeG 1991 §17 Abs1;Rechtssatz
Da die Antragslegitimation nach § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG 1991 an dem materiell-rechtlichen Kriterium "Mittelpunkt der Lebensbeziehungen" des Betroffenen hängt, kann das eigentliche Reklamationsverfahren nach § 17 leg. cit. eingeleitet werden, wenn - auf Grund entsprechender Behauptungen im Antrag auf Durchführung des Reklamationsverfahrens - feststeht, dass der Betroffene in der Gemeinde des antragstellenden Bürgermeisters tatsächlich einen Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (Hinweis E VwGH 3.7.2001, 2001/05/0198 und E VwGH 3.7.2001, 2001/05/0209).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001050935.X02Im RIS seit
20.02.2002