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41/02 MelderechtNorm
MeldeG 1991 §17 Abs1;Rechtssatz
In Ausnahmefällen kann auch das subjektive Kriterium "überwiegendes Naheverhältnis", das nur in der persönlichen Einstellung des Betroffenen zum Ausdruck kommt, den Ausschlag geben, dies jedoch nur in den Fällen, in denen als Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zwei oder mehrere "Mittelpunkte der Lebensbeziehungen" des Betroffenen hervorgekommen sind (Hinweis E 13.11.2001, 2001/05/0935).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001050945.X03Im RIS seit
12.12.2001Zuletzt aktualisiert am
16.04.2012