RS Vwgh 2001/11/14 98/03/0321

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Veröffentlicht am 14.11.2001
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50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

KflG 1952 §4 idF 1994/819;

Rechtssatz

Für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen einer Konzessionserteilung im Sinne des § 4 Kraftfahrliniengesetz 1952 (KflG), BGBl. Nr. 84 i.d.F. BGBl. Nr. 819/1994, vorliegen, ist die Sachlage im Zeitpunkt der Bescheiderlassung maßgeblich; auf die im Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich gegebenen Verhältnisse kommt es - mangels einer dies anordnenden Rechtsvorschrift - jedoch nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998030321.X01

Im RIS seit

17.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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