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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus § 83 Abs. 1 und 2 Schiffahrtsgesetz 1997, BGBl. I Nr. 62, betreffend die Wahrung der Interessen der Fischerei im Zusammenhang mit der Möglichkeit für die Behörde bei Erteilung der schifffahrtsrechtlichen Konzession aus bestimmten Gründen Bedingungen, Auflagen und Einschränkungen festzusetzen, kann nicht abgeleitet werden, dass der Gesetzgeber damit auch den Fischereiberechtigten in einem Konzessionsverfahren gemäß den § 75 ff SchG Parteistellung einräumen wollte.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Diverses Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000030363.X01Im RIS seit
07.03.2002