RS Vwgh 2001/11/14 2000/03/0363

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Veröffentlicht am 14.11.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
94/01 Schiffsverkehr

Norm

AVG §8;
SchiffahrtsG 1997 §75;
SchiffahrtsG 1997 §83 Abs1;
SchiffahrtsG 1997 §83 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Aus § 83 Abs. 1 und 2 Schiffahrtsgesetz 1997, BGBl. I Nr. 62, betreffend die Wahrung der Interessen der Fischerei im Zusammenhang mit der Möglichkeit für die Behörde bei Erteilung der schifffahrtsrechtlichen Konzession aus bestimmten Gründen Bedingungen, Auflagen und Einschränkungen festzusetzen, kann nicht abgeleitet werden, dass der Gesetzgeber damit auch den Fischereiberechtigten in einem Konzessionsverfahren gemäß den § 75 ff SchG Parteistellung einräumen wollte.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000030363.X01

Im RIS seit

07.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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