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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die bei Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung anzuwendenden eisenbahnrechtlichen Vorschriften sehen die Anwendung landesgesetzlicher Vorschriften nicht vor (Hinweis E 24.4.1991, 90/03/0237). Das von der beschwerdeführenden Partei aus landesgesetzlichen Raumordnungsvorschriften abgeleitete Recht "auf Durchführung der örtlichen Raumordnung bzw. auf Einhaltung des Raumordnungsgesetzes" entbehrt daher einer gesetzlichen Grundlage, die es der beschwerdeführenden Partei ermöglichen würde, ein entsprechendes subjektives öffentliches Recht im eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahren im Sinne des § 35 Abs. 3 EG geltend zu machen.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999030378.X01Im RIS seit
17.01.2002