RS Vwgh 2001/11/14 99/03/0378

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Veröffentlicht am 14.11.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §56;
EisenbahnG 1957 §35 Abs3;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die bei Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung anzuwendenden eisenbahnrechtlichen Vorschriften sehen die Anwendung landesgesetzlicher Vorschriften nicht vor (Hinweis E 24.4.1991, 90/03/0237). Das von der beschwerdeführenden Partei aus landesgesetzlichen Raumordnungsvorschriften abgeleitete Recht "auf Durchführung der örtlichen Raumordnung bzw. auf Einhaltung des Raumordnungsgesetzes" entbehrt daher einer gesetzlichen Grundlage, die es der beschwerdeführenden Partei ermöglichen würde, ein entsprechendes subjektives öffentliches Recht im eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahren im Sinne des § 35 Abs. 3 EG geltend zu machen.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999030378.X01

Im RIS seit

17.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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