RS Vwgh 2001/11/15 2000/07/0100

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.11.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §62;
AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

Wird von der "übergangenen Partei" sogleich Berufung erhoben, anstatt zuerst die Zustellung des Bescheides zu begehren, so ist damit das Berufungsrecht der Partei verbraucht. Eine neuerliche, nach Bescheidzustellung erfolgte Berufung wäre diesfalls als unzulässig zurückzuweisen (Hinweis E 11. Juli 1996, 95/07/0234).

Schlagworte

Übergangene ParteiInhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Zurückweisung wegen entschiedener SacheVoraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000070100.X03

Im RIS seit

11.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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