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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Liegt eine allfällige Verletzung der objektiven Rechtsordnung durch die Heranziehung des § 111 Abs. 4 WRG 1959 an Stelle einer Zwangsrechtseinräumung möglicherweise vor, so kann diese von der präkludierten Partei im Verfahren nicht geltend gemacht werden.
Schlagworte
Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998070039.X01Im RIS seit
23.04.2002