RS Vwgh 2001/11/15 98/07/0039

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Veröffentlicht am 15.11.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §63 Abs1;
WRG 1959 §111 Abs4;

Rechtssatz

Liegt eine allfällige Verletzung der objektiven Rechtsordnung durch die Heranziehung des § 111 Abs. 4 WRG 1959 an Stelle einer Zwangsrechtseinräumung möglicherweise vor, so kann diese von der präkludierten Partei im Verfahren nicht geltend gemacht werden.

Schlagworte

Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998070039.X01

Im RIS seit

23.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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