RS Vwgh 2001/11/20 2001/09/0014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.2001
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs3;
BDG 1979 §14 Abs7 Z1;
StGB §27;

Rechtssatz

Gemäß § 14 Abs. 7 Z. 1 BDG 1979 ist eine Versetzung in den Ruhestand während einer Suspendierung gemäß § 112 BDG 1979 nicht zulässig. Dies soll verhindern, dass bei einem suspendierten Beamten durch seine Versetzung in den Ruhestand die dienstrechtlichen Folgen eines drohenden Amtsverlustes gemäß § 27 StGB oder einer Entlassung durch Disziplinarerkenntnis unterlaufen werden können. Der Schutzzweck der Norm liegt sohin ausschließlich in der Sicherung der objektiven Gesetzmäßigkeit behördlichen Vorgehens (Hinweis E 01. 02. 1995, 92/12/0286).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001090014.X03

Im RIS seit

12.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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