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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §26 Abs3 idF 1990/450;Rechtssatz
Eine bestimmte Form, in der der Arbeitgeber nach § 26 Abs. 3 AuslBG beim Betreten des Betriebs von der bevorstehenden Kontrolle zu informieren ist, enthält das Gesetz nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1994090113.X03Im RIS seit
05.03.2002Zuletzt aktualisiert am
12.04.2010