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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AuslBG §20 Abs3 idF 1997/I/078;Rechtssatz
Den Instanzenzug für den Fall einer Entscheidung über einen Devolutionsantrag bzw. einer weder von der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice noch von der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Berufungsbehörde ergangenen Entscheidung regelt das AuslBG nicht ausdrücklich. Allerdings kann aus dem Umstand, dass eine solche Regelung fehlt, nicht geschlossen werden, dass ein ordentliches Rechtsmittel überhaupt nicht (mehr) offen stehe (Hinweis VfGH E 17. 03. 1976, VfSlg 7768/1976, und VfGH E 16. 06. 1992, VfSlg. 13092/1992)
Schlagworte
InstanzenzugBesondere Rechtsgebiete DiversesOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999090244.X02Im RIS seit
15.03.2002Zuletzt aktualisiert am
15.07.2009