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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §26 Abs2 idF 1990/450;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage des Tatbildes der Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 2 lit. d AuslBG iVm § 26 Abs. 2 AuslBG, insbesondere zur sich aus § 26 Abs. 2 AuslBG und § 26 Abs. 3 Satz 1 AuslBG ergebenden Verpflichtung des Arbeitgebers, auch für den Fall seiner Betriebsabwesenheit die Betriebskontrolle zu ermöglichen, weiters zur Verpflichtung der Kontrollorgane, bis zu einer Verständigung des Arbeitgebers mit dem Beginn der Betriebskontrolle zuzuwarten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1994090113.X07Im RIS seit
05.03.2002Zuletzt aktualisiert am
12.04.2010