RS Vwgh 2001/11/20 94/09/0113

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Veröffentlicht am 20.11.2001
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §26 Abs2 idF 1990/450;
AuslBG §26 Abs3 idF 1990/450;
AuslBG §28 Abs1 Z2 litd idF 1990/450;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage des Tatbildes der Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 2 lit. d AuslBG iVm § 26 Abs. 2 AuslBG, insbesondere zur sich aus § 26 Abs. 2 AuslBG und § 26 Abs. 3 Satz 1 AuslBG ergebenden Verpflichtung des Arbeitgebers, auch für den Fall seiner Betriebsabwesenheit die Betriebskontrolle zu ermöglichen, weiters zur Verpflichtung der Kontrollorgane, bis zu einer Verständigung des Arbeitgebers mit dem Beginn der Betriebskontrolle zuzuwarten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1994090113.X07

Im RIS seit

05.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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