RS Vwgh 2001/11/20 2001/09/0196

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §5;

Rechtssatz

Bei der Vermietung eines unbenützbaren Rohbaus, der durch eigene Arbeit der ausländischen Mieter irgendwann für die im Mietvertrag vorgesehenen Zwecke verwendbar würde, handelt es sich um eine ungewöhnliche Konstruktion. Dem "Vermieter" müssten daher Bedenken im Hinblick auf die Beschäftigung der Ausländer nach dem AuslBG kommen, weshalb er verpflichtet ist, zu versuchen, eine Rechtsauskunft bei der zuständigen Behörde einzuholen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001090196.X02

Im RIS seit

12.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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