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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Bei der Vermietung eines unbenützbaren Rohbaus, der durch eigene Arbeit der ausländischen Mieter irgendwann für die im Mietvertrag vorgesehenen Zwecke verwendbar würde, handelt es sich um eine ungewöhnliche Konstruktion. Dem "Vermieter" müssten daher Bedenken im Hinblick auf die Beschäftigung der Ausländer nach dem AuslBG kommen, weshalb er verpflichtet ist, zu versuchen, eine Rechtsauskunft bei der zuständigen Behörde einzuholen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001090196.X02Im RIS seit
12.02.2002