RS Vwgh 2001/11/20 2001/09/0014

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Veröffentlicht am 20.11.2001
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14;
BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
BDG 1979 §93 Abs1;

Rechtssatz

Bei feststehender Untragbarkeit eines Beamten kommt früherem tolerantem Verhalten der Dienstbehörde und der (zeitlichen) Frage der Einleitung eines Verfahrens zur Pensionierung keine Bedeutung für die Strafbemessung im Disziplinarverfahren zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001090014.X02

Im RIS seit

12.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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