RS Vwgh 2001/11/20 98/09/0323

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Veröffentlicht am 20.11.2001
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

ABGB §140 impl;
BDG 1979 §112 Abs4;

Rechtssatz

Für die Bestreitung des notwendigen Unterhaltes im Sinne des § 112 Abs. 4 BDG 1979 ist - unter dem Gesichtspunkt, dass selbst die Befriedigung des höheren angemessenen Unterhalts (und noch viel mehr die des geringeren notwendigen Unterhalts) die Heranziehung des Vermögens notwendig macht - auch das Vermögen heranzuziehen und zu verwerten (Hinweis E 27. 10. 1999, 97/09/0118).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998090323.X02

Im RIS seit

12.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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