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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140 impl;Rechtssatz
Für die Bestreitung des notwendigen Unterhaltes im Sinne des § 112 Abs. 4 BDG 1979 ist - unter dem Gesichtspunkt, dass selbst die Befriedigung des höheren angemessenen Unterhalts (und noch viel mehr die des geringeren notwendigen Unterhalts) die Heranziehung des Vermögens notwendig macht - auch das Vermögen heranzuziehen und zu verwerten (Hinweis E 27. 10. 1999, 97/09/0118).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998090323.X02Im RIS seit
12.02.2002