Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
AuslBG §1;Rechtssatz
Das Vertrauen des Beschuldigten darauf, dass eine Übertretung des AuslBG toleriert und nicht bestraft werden würde, zeigt gerade an, dass der Beschuldigte bei der Tatbegehung zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999090175.X04Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
11.10.2011