RS Vwgh 2001/11/20 2000/09/0133

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.2001
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
DO Wr 1994 §94;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass im konkreten Fall das Erfordernis einer "raschen Entscheidung" im Sinne einer Sicherungsmaßnahme im Falle von bereits in der Vergangenheit liegender, nicht einmal vom beschuldigten Beamten allein zu verantwortender Nachlässigkeiten bei der Belegerstellung und Buchhaltung nicht evident gewesen wäre; daher hätte die Disziplinarbehörde eingehender als lediglich durch Zitierung der Rechtslage zu begründen gehabt, aus welchem konkreten Grund sie vermeint, dass im Falle der Belassung des Beamten in seinem Amt als Kraftwagenlenker das Ansehen desselben oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet sein könnten.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000090133.X01

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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