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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
ASVG §66;Rechtssatz
Ein angefochtener Sicherstellungsauftrag ist ohne Rücksicht auf anspruchsaufhebende oder hemmende Tatsachen, die erst nach Entstehung des Exekutionstitels eingetreten sind, von der Rechtsmittelbehörde allein darauf zu prüfen, ob im Zeitpunkt seiner Erlassung hiefür die erforderlichen sachlichen Voraussetzungen gegeben waren oder nicht (Hinweis E VS 9. Dezember 1974, 746/73, VwSlg 8721 A/1974).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996080104.X01Im RIS seit
03.04.2002