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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §229 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/12/0048 E 21. Februar 2001 RS 7Stammrechtssatz
Beim zu bewertenden Arbeitsplatz (hier in Zusammenhang mit der Einstufung nach § 240a BDG 1979) ist in der Weise vorzugehen, dass aus den verschiedenartigen Aufgaben und Tätigkeiten nach den Anforderungen möglichst gleichartige und gleichwertige Gruppen zu bilden und diese mit den durch die Richtverwendungen konkretisierten Zuordnungskriterien in Beziehung zu setzen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995120230.X05Im RIS seit
24.01.2002