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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §106 Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/12/0489 E 17. August 2000 RS 3Stammrechtssatz
Bei der Erwerbsfähigkeit kommt es sehr wohl darauf an, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Einsatzfähigkeit für bestimmte Tätigkeiten (Berufsbilder) vorliegen. Hiebei ist weiters zu berücksichtigen, ob die Einsatzfähigkeit auch im Hinblick auf die üblichen Erfordernisse in der Arbeitswelt (zB Einhaltung der Arbeitszeit oder Fähigkeit zur Selbstorganisation) noch gegeben ist (vgl die im E 24.5.2000, 99/12/0245 zitierte Rechtsprechung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000120295.X02Im RIS seit
22.01.2002