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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §203;Rechtssatz
In § 101 B-KUVG (ebenso wie im inhaltlich identen § 203 ASVG) erfolgte keine nähere Umschreibung des Begriffes der Erwerbsfähigkeit und Einschätzung von deren Minderung. Im Hinblick auf die inhaltliche Identität der Rechtslage kann aber insbesondere auf die reichhaltige Rechtsprechung zum ASVG zurückgegriffen werden (vgl. z.B. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.9.1990, Zl. 89/12/0245).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996120217.X04Im RIS seit
05.03.2002