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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §67 Abs4;Rechtssatz
Auf den Zeitpunkt der grundbücherlichen Durchführung der Eintragung des Eigentumsrechts kommt es deshalb nicht an, weil nicht entscheidend ist, ob und wann der Betriebsnachfolger grundbücherlicher Eigentümer der Betriebsliegenschaft wurde, sondern wann er aufgrund eines Rechtsgeschäftes (von Rechtsgeschäften) den (hier: Hotel-)Betrieb (worin die Verfügungsgewalt über die Liegenschaft eingeschlossen ist) erworben hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997080020.X02Im RIS seit
21.03.2002