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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
ASVG §66;Rechtssatz
Einem Sicherstellungsauftrag muss unter anderem auch schlüssig zu entnehmen sein, weshalb die Behörde von der Verwirklichung von Beitragstatbeständen ausgeht. Aus der Natur der "Sofortmaßnahme" ergibt sich aber auch, dass die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Beitragsschuld für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages nicht erforderlich ist (Hinweis E 7. Februar 1990, 89/13/0047).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996080104.X05Im RIS seit
03.04.2002