RS Vwgh 2001/11/21 96/08/0104

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.2001
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §66;
BAO §232;

Rechtssatz

Einem Sicherstellungsauftrag muss unter anderem auch schlüssig zu entnehmen sein, weshalb die Behörde von der Verwirklichung von Beitragstatbeständen ausgeht. Aus der Natur der "Sofortmaßnahme" ergibt sich aber auch, dass die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Beitragsschuld für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages nicht erforderlich ist (Hinweis E 7. Februar 1990, 89/13/0047).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996080104.X05

Im RIS seit

03.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten