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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §24 Abs2;Rechtssatz
Der im Gesetz angeordneten Berücksichtigung des Einkommens des Lebensgefährten liegt offenkundig die Annahme zu Grunde, dass dieser wegen der Lebens- (Wohn-)Gemeinschaft auch zum gemeinsamen Wirtschaften zumindest zum Teil (etwa durch Mitfinanzierung der Miete oder der Ernährung) beiträgt (Hinweis E 3. September 1996, 95/08/0283).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001080101.X01Im RIS seit
02.04.2002Zuletzt aktualisiert am
29.04.2011