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L24004 Gemeindebedienstete OberösterreichNorm
ÄrztedienstzulagenV Linz 1990 §1;Rechtssatz
Die Ärztedienst- und die Zonenzulage gebühren als Nebengebühren im Falle einer Suspendierung und des damit verbundenen Entfalles der tatsächlichen Erbringung der (fach-)ärztlichen Leistungen wegen ihrer Verwendungsbezogenheit nich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995120152.X05Im RIS seit
22.01.2002