RS Vwgh 2001/11/21 2001/08/0150

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Veröffentlicht am 21.11.2001
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131 Abs1 Z1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Eine (behauptete) wirtschaftliche Betroffenheit des Bundes (arg. "zur Vermeidung von Bereicherungs- oder Amtshaftungsansprüchen") reicht nicht aus, um eine Beschwerdelegitimation vor dem VwGH zu begründen (Hinweis auf den vergleichbaren Fall der Zahlungsverpflichtung des Bundes aufgrund einer Entscheidung der Bundesentschädigungskommission beim Bundesministerium für Finanzen nach dem EntschädigungsG CSSR im B vom 14. Februar 1986, 85/17/0154)

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001080150.X05

Im RIS seit

07.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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