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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Rechtssatz
Eine (behauptete) wirtschaftliche Betroffenheit des Bundes (arg. "zur Vermeidung von Bereicherungs- oder Amtshaftungsansprüchen") reicht nicht aus, um eine Beschwerdelegitimation vor dem VwGH zu begründen (Hinweis auf den vergleichbaren Fall der Zahlungsverpflichtung des Bundes aufgrund einer Entscheidung der Bundesentschädigungskommission beim Bundesministerium für Finanzen nach dem EntschädigungsG CSSR im B vom 14. Februar 1986, 85/17/0154)
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001080150.X05Im RIS seit
07.05.2002Zuletzt aktualisiert am
16.04.2015