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L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichNorm
ABGB §140;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/08/0347Rechtssatz
Die Unterhaltsbemessung ist ein zweistufiger Vorgang. Maßgebliche Bestimmungsgröße ist einerseits die Leistungsfähigkeit der Eltern und andererseits der Bedarf des Kindes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996080346.X01Im RIS seit
03.04.2002Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009