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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Ein bloß unbestimmter Verweis auf eine "Mindermeinung" von einschlägigen Fachärzten ist nicht geeignet, ein schlüssiges Sachverständigengutachten, das unbestritten auf der herrschenden Auffassung beruht, zu entkräften.
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Sachverständiger ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996120217.X03Im RIS seit
05.03.2002