RS Vwgh 2001/11/21 96/12/0217

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Veröffentlicht am 21.11.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AVG §52;
BKUVG §101 Abs1;
BKUVG §103 Abs1;
BKUVG §103 Abs2 Z2;
BKUVG §103;

Rechtssatz

Ein bloß unbestimmter Verweis auf eine "Mindermeinung" von einschlägigen Fachärzten ist nicht geeignet, ein schlüssiges Sachverständigengutachten, das unbestritten auf der herrschenden Auffassung beruht, zu entkräften.

Schlagworte

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Sachverständiger Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996120217.X03

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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