RS Vwgh 2001/11/21 99/12/0249

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Veröffentlicht am 21.11.2001
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

BDG 1979 §138 Abs3 idF 1994/550;
DVG 1984 §13 Abs1;

Rechtssatz

Was die im § 138 Abs. 3 BDG 1979 einleitend genannte Voraussetzung der Anrechnung (die Notwendigkeit der Einholung einer Zustimmung zur Anrechnung - damals - beim Bundesminister für Finanzen) betrifft, handelt es sich um eine innerdienstliche Verpflichtung, deren Kontrolle der Einhaltung nicht dem Beamten überbürdet werden darf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999120249.X04

Im RIS seit

23.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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