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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §138 Abs3 idF 1994/550;Rechtssatz
Was die im § 138 Abs. 3 BDG 1979 einleitend genannte Voraussetzung der Anrechnung (die Notwendigkeit der Einholung einer Zustimmung zur Anrechnung - damals - beim Bundesminister für Finanzen) betrifft, handelt es sich um eine innerdienstliche Verpflichtung, deren Kontrolle der Einhaltung nicht dem Beamten überbürdet werden darf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999120249.X04Im RIS seit
23.01.2002Zuletzt aktualisiert am
27.05.2009