RS Vwgh 2001/11/21 96/08/0104

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Veröffentlicht am 21.11.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §66;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
BAO §232;
BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Der Begründung eines Sicherstellungsauftrages muss unter anderem entnommen werden können, aus welchen konkreten Gegebenheiten auf eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der Beiträge zu schließen ist und aus welchen besonderen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Behörde die Einbringung der Beiträge gesichert erscheint (Hinweis E 27. August 1998, 98/13/0062). Solche Umstände liegen nach der Judikatur (Hinweis E 17. Dezember 1996, 95/14/0130) vor allem bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite oder bei Vermögensverschleppung bzw Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte vor. Die abstrakte Möglichkeit von Vermögensverminderungen reicht allerdings nicht aus (Hinweis OGH 3. September 1996, 1 Ob 30/86 = JBl 1987, 244).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996080104.X04

Im RIS seit

03.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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