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L24004 Gemeindebedienstete OberösterreichNorm
GehG/Statutargemeindebeamten OÖ 1956 §15 Abs1;Rechtssatz
Bei den Ärztedienst- und Zonenzulagen handelt es sich nicht um Zulagen im Sinne des § 3 Abs. 2 des Oö Landes-Gehaltsgesetzes, weil sie in dieser Bestimmung nicht genannt sind, sondern um Nebengebühren im Sinn des § 15 Abs. 1 leg. cit. Als gehaltsrechtliche Grundlagen kommen für die Ärztedienstzulage § 15 Abs. 1 Z. 2 und Z. 8 iVm §§ 16a, 19 leg. cit. und für die Zonenzulage § 15 Abs. 1 Z. 10 iVm § 20 leg. cit. in Betracht, für die der Gemeinderat der Stadt Linz durch Verordnung gemäß § 30 Abs. 1 und 3 StGBG Pauschbeträge bestimmte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995120152.X01Im RIS seit
22.01.2002