RS Vwgh 2001/11/21 97/08/0413

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Veröffentlicht am 21.11.2001
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §17;
ASVG §69 idF 1991/676;
ASVG §79 Abs1;

Rechtssatz

Ob und aus welchen Gründen sich der Versicherte über die Auswirkung seiner Beitragszahlungen auf künftige Versicherungsleistungen in einem Irrtum befunden hat, ist im Zusammenhang mit der Ungebührlichkeit von Beitragszahlungen gemäß § 69 Abs 1 ASVG nicht von Bedeutung (hier: Beitragsentrichtung zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung aufgrund einer nach Ansicht des Leistenden ihm gegenüber stattgefundenen Falschberatung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997080413.X01

Im RIS seit

18.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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