RS Vwgh 2001/11/21 2001/08/0150

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Veröffentlicht am 21.11.2001
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AVG §8;
B-VG Art131 Abs1 Z1;
GSVG 1978 §172 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

§ 172 Abs 1 GSVG räumt dem Dienstgeber eines pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnisses (hier: dem Bund) gegenüber der in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft verkörperten Versichertengemeinschaft der selbstständig Erwerbstätigen im Sinne des GSVG ein subjektiv-öffentliches Recht dahin ein, für "jeden in der Pensionsversorgung bedingt oder unbedingt angerechneten Beitragsmonat" (also unabhängig von der Art der Anrechnung) einen Überweisungsbetrag in jeweils näher bestimmter Höhe zu erhalten. Andere dem Bund in diesem Zusammenhang eingeräumte subjektiv-öffentliche Rechte sind nicht ersichtlich.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001080150.X04

Im RIS seit

07.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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