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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §8;Rechtssatz
§ 172 Abs 1 GSVG räumt dem Dienstgeber eines pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnisses (hier: dem Bund) gegenüber der in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft verkörperten Versichertengemeinschaft der selbstständig Erwerbstätigen im Sinne des GSVG ein subjektiv-öffentliches Recht dahin ein, für "jeden in der Pensionsversorgung bedingt oder unbedingt angerechneten Beitragsmonat" (also unabhängig von der Art der Anrechnung) einen Überweisungsbetrag in jeweils näher bestimmter Höhe zu erhalten. Andere dem Bund in diesem Zusammenhang eingeräumte subjektiv-öffentliche Rechte sind nicht ersichtlich.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001080150.X04Im RIS seit
07.05.2002Zuletzt aktualisiert am
16.04.2015