RS Vwgh 2001/11/21 96/08/0104

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.2001
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §66;
BAO §232;

Rechtssatz

Im Hinblick darauf, dass die Zulässigkeit eines Sicherstellungsauftrages die Verwirklichung des zur Beitragspflicht führenden Tatbestandes voraussetzt, kann er nur für Beitragsschulden erlassen werden, hinsichtlich derer der Beitragszeitraum, für welchen diese Beiträge voraussichtlich fällig werden, im Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages zumindest begonnen und damit in Ansehung bestehender Beschäftigungsverhältnisse für diesen Monat ein zur Beitragspflicht am Monatsende führender Tatbestand bereits verwirklicht ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996080104.X07

Im RIS seit

03.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten