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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
ASVG §66;Rechtssatz
Im Hinblick darauf, dass die Zulässigkeit eines Sicherstellungsauftrages die Verwirklichung des zur Beitragspflicht führenden Tatbestandes voraussetzt, kann er nur für Beitragsschulden erlassen werden, hinsichtlich derer der Beitragszeitraum, für welchen diese Beiträge voraussichtlich fällig werden, im Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages zumindest begonnen und damit in Ansehung bestehender Beschäftigungsverhältnisse für diesen Monat ein zur Beitragspflicht am Monatsende führender Tatbestand bereits verwirklicht ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996080104.X07Im RIS seit
03.04.2002