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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerRechtssatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags aufgrund der Einkommensverhältnisse der Antragstellerin.
Die Antragstellerin bezieht ein monatliches Nettoeinkommen von rd. € 1.811,--, ist gegenüber ihrem 20-jährigen Sohn unterhaltsverpflichtet und hat für das Wohnen monatliche Aufwendungen in Höhe von € 344,-- zu tragen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:B1612.2002Dokumentnummer
JFR_09978783_02B01612_01