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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §60;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/08/0229Rechtssatz
Die Verweisung auf die Begründung von Bescheiden in anderen Verfahren entspricht dann nicht den gesetzlichen (und damit zugleich auch rechtsstaatlichen) Anforderungen des § 60 AVG an die Begründung eines Bescheides, wenn diese anderen Bescheide, weil sie andere Verfahrensparteien betreffen, den Parteien des aktuellen Verfahrens nicht zugestellt worden, noch ihnen - anders als etwa verwaltungsgerichtliche Erkenntnisse, auf welche verwiesen wird - sonst zugänglich sind. Der Umstand allein, dass der verwiesene Bescheid an Geschwister der Parteien gerichtet gewesen ist, vermag daran nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998080228.X02Im RIS seit
02.04.2002