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L22004 Landesbedienstete OberösterreichNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/12/0358Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt für die Anordnung einer Personalmaßnahme, mit der der Beamte unter Zuweisung einer neuen Verwendung von der bisherigen Funktion abberufen wird, entsprechend der Rechtslage je nach den Gegebenheiten des Falles entweder das rechtstechnische Mittel des Bescheides oder jenes der Weisung in Betracht; einer behördlichen Erledigung, die eine solche Anordnung zum Inhalt hat, ist davon ausgehend Bescheidcharakter grundsätzlich nur dann beizumessen, wenn die Erledigung ausdrücklich als Bescheid bezeichnet ist.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter WeisungenBescheidcharakter BescheidbegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995120058.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
23.04.2018