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21/01 HandelsrechtNorm
BAO §124;Rechtssatz
Jener Teil der zur Buchführung verpflichteten Steuerpflichtigen, der eine Handelsbilanz erstellt, ist nicht verpflichtet, eine eigenständige Steuerbilanz zu erstellen; § 44 Abs 2 EStG 1988 fordert in einem solchen Fall nur die Anpassung an das Steuerrecht durch geeignete Zusätze und Anmerkungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150157.X03Im RIS seit
08.04.2002