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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Eine Pflicht der Abgabenbehörde zur (Re-)Konstruktion von nicht oder nur unzureichend vorgelegten Aufzeichnungen, die der Abgabepflichtige zu führen und vorzulegen hat, ist im Gesetz nicht verankert. Der Hinweis auf eine Belegsammlung vermag nicht aufzuzeigen, dass die Behörde zu Unrecht vom Vorliegen einer Schätzungsbefugnis ausgegangen wäre (Hinweis E 15. Mai 1997, 95/15/0093).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150187.X01Im RIS seit
08.04.2002Zuletzt aktualisiert am
22.09.2016