RS Vwgh 2001/11/22 98/15/0187

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Veröffentlicht am 22.11.2001
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119;
BAO §184;

Rechtssatz

Eine Pflicht der Abgabenbehörde zur (Re-)Konstruktion von nicht oder nur unzureichend vorgelegten Aufzeichnungen, die der Abgabepflichtige zu führen und vorzulegen hat, ist im Gesetz nicht verankert. Der Hinweis auf eine Belegsammlung vermag nicht aufzuzeigen, dass die Behörde zu Unrecht vom Vorliegen einer Schätzungsbefugnis ausgegangen wäre (Hinweis E 15. Mai 1997, 95/15/0093).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150187.X01

Im RIS seit

08.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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