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L2 DienstrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Beschwerdeführung gegen den Ersatzbescheid nach Aufhebung eines Bescheides im Anlaßfall wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Bestimmung des Wr Unfallfürsorgegesetzes betreffend den Anspruch auf Versehrtenrente als offenbar aussichtslosRechtssatz
(vgl B2301/00, Anlaßfall zu G220/01, beide E v 03.10.01).
Es ergeben sich ausschließlich Fragen der richtigen Rechtsanwendung, die jedoch auch dann nicht in den Zuständigkeitsbereich des Verfassungsgerichtshofes fallen, wenn eine Beschwerdeerhebung vor dem Verwaltungsgerichtshof - wie im vorliegenden Fall - ausgeschlossen ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Sozialversicherung, Unfallversicherung, Versehrtenrente, VfGH / Verfahrenshilfe, ErsatzbescheidEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:B1729.2002Dokumentnummer
JFR_09978777_02B01729_01