RS Vwgh 2001/11/22 98/15/0157

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Veröffentlicht am 22.11.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6;

Beachte

Besprechung in: SWK 2002, Heft Nr 23/24, S 625 - S 628;

Rechtssatz

Für die Bewertung iSd § 6 EStG sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend. Umstände, die objektiv bereits am Bilanzstichtag bestanden haben, sind dabei auch dann zu berücksichtigten, wenn sie dem Steuerpflichtigen erst nach dem Bilanzstichtag, längstens bis zur Bilanzerstellung bekannt werden (Hinweis E 16. Dezember 1997, 93/14/0177; E 25. September 2001, 95/14/0098).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150157.X02

Im RIS seit

08.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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