Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Rechtssatz
Ist im Zeitpunkt der Leistung die Höhe des Entgeltes nicht mit Sicherheit feststellbar, ist die Bemessungsgrundlage zu schätzen (Hinweis Ruppe, UStG 19942, § 4 Tz 19). Ist hingegen, wie etwa bei einem Architektenwettbewerb, zunächst völlig unsicher, ob der Zuschlag erteilt wird und ob daher überhaupt ein Entgelt geleistet wird, entsteht die Steuerschuld nicht, wenn die Gewissheit der Entgeltlichkeit noch nicht gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150189.X04Im RIS seit
08.04.2002