RS Vwgh 2001/11/22 98/15/0189

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Veröffentlicht am 22.11.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §184;
UStG 1972 §1 Z1;
UStG 1972 §4;
UStG 1994 §1 Z1;
UStG 1994 §4;

Rechtssatz

Ist im Zeitpunkt der Leistung die Höhe des Entgeltes nicht mit Sicherheit feststellbar, ist die Bemessungsgrundlage zu schätzen (Hinweis Ruppe, UStG 19942, § 4 Tz 19). Ist hingegen, wie etwa bei einem Architektenwettbewerb, zunächst völlig unsicher, ob der Zuschlag erteilt wird und ob daher überhaupt ein Entgelt geleistet wird, entsteht die Steuerschuld nicht, wenn die Gewissheit der Entgeltlichkeit noch nicht gegeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150189.X04

Im RIS seit

08.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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