RS Vwgh 2001/11/22 2000/06/0039

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.2001
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42;
AVG §8;
BauG Stmk 1995 §27;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/07/0062 E 24. Oktober 1995 RS 3

Stammrechtssatz

Einwendungen haben sich bei sonstiger Präklusion auf eine Verletzung jenes Rechtes zu beziehen, aus welchem die Parteistellung abgeleitet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000060039.X01

Im RIS seit

22.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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