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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §42;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/07/0062 E 24. Oktober 1995 RS 3Stammrechtssatz
Einwendungen haben sich bei sonstiger Präklusion auf eine Verletzung jenes Rechtes zu beziehen, aus welchem die Parteistellung abgeleitet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000060039.X01Im RIS seit
22.01.2002Zuletzt aktualisiert am
02.04.2009