RS Vwgh 2001/11/22 98/15/0089

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Veröffentlicht am 22.11.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
BAO §167 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/15/0090 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2000/15/0083 E 16. Dezember 2003

Rechtssatz

Im Allgemeinen gehört es zu den Aufgaben der Organwalter von Briefkasten- bzw Domizilgesellschaften in Steueroasen, "eidesstättige Erklärungen" darüber abzugeben, dass die wirtschaftlich an diesen Gesellschaften beteiligten Personen gar nicht beteiligt seien. Das Verfahrensrecht kennt allerdings keine Beweisregel, nach welcher solche Erklärungen stets als mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmend angesehen werden müssten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150089.X02

Im RIS seit

08.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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