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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/15/0090 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2000/15/0083 E 16. Dezember 2003Rechtssatz
Im Allgemeinen gehört es zu den Aufgaben der Organwalter von Briefkasten- bzw Domizilgesellschaften in Steueroasen, "eidesstättige Erklärungen" darüber abzugeben, dass die wirtschaftlich an diesen Gesellschaften beteiligten Personen gar nicht beteiligt seien. Das Verfahrensrecht kennt allerdings keine Beweisregel, nach welcher solche Erklärungen stets als mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmend angesehen werden müssten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150089.X02Im RIS seit
08.04.2002