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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Wirtschaftgüter sind alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbaren Güter jeder Art (Hinweis E 12. Jänner 1983, 82/13/0174). Auch ein vertraglich eingeräumtes Aufgriffsrecht kann als Wirtschaftsgut angesehen werden. Es verkörpert einen Wert, welcher im Wirtschaftsleben nicht unentgeltlich eingeräumt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150198.X01Im RIS seit
08.04.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013