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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass es einer näheren Auseinandersetzung mit der vom Asylwerber behaupteten Gefahr einer Verfolgung durch irakische Behörden wegen unerlaubter Ausreise und Asylantragstellung im Ausland nur dann nicht bedurft hätte, wenn davon auszugehen gewesen wäre, dass der Irak nicht der Herkunftsstaat des Asylwerbers sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998200221.X01Im RIS seit
04.03.2002