RS Vwgh 2001/11/22 98/20/0221

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Veröffentlicht am 22.11.2001
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass es einer näheren Auseinandersetzung mit der vom Asylwerber behaupteten Gefahr einer Verfolgung durch irakische Behörden wegen unerlaubter Ausreise und Asylantragstellung im Ausland nur dann nicht bedurft hätte, wenn davon auszugehen gewesen wäre, dass der Irak nicht der Herkunftsstaat des Asylwerbers sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998200221.X01

Im RIS seit

04.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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