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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs4;Rechtssatz
Bei einer Personengesellschaft, die eine gewerbliche Tätigkeit entfaltet, zählen sämtliche einkommensteuerlich relevanten Betätigungen zur Einkunftsquelle Gewerbebetrieb, weshalb die in der Art einer Vermögensverwaltung genutzte Liegenschaft zum Betriebsvermögen gehört.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150157.X07Im RIS seit
08.04.2002