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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §6;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall die - für sich genommen nicht unschlüssigen - Feststellungen und Erwägungen des unabhängigen Bundesasylsenates in Bezug auf die Frage, ob der Asylwerberin im Falle ihrer Rückkehr in den Libanon mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit eine asylrelevante Verfolgung droht, in keinem Zusammenhang mit den Tatbeständen des § 6 AsylG 1997 stehen und im Ergebnis die Prüfung des Falles gemäß § 7 AsylG 1997 vorwegnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001200516.X02Im RIS seit
12.03.2002