RS Vwgh 2001/11/22 2001/20/0516

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Veröffentlicht am 22.11.2001
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §6;
AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall die - für sich genommen nicht unschlüssigen - Feststellungen und Erwägungen des unabhängigen Bundesasylsenates in Bezug auf die Frage, ob der Asylwerberin im Falle ihrer Rückkehr in den Libanon mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit eine asylrelevante Verfolgung droht, in keinem Zusammenhang mit den Tatbeständen des § 6 AsylG 1997 stehen und im Ergebnis die Prüfung des Falles gemäß § 7 AsylG 1997 vorwegnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001200516.X02

Im RIS seit

12.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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